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PUNKTESTAND IM FAER UND MAßNAHMEN 

Vormerkung:

Durch die Speicherung der Punkte ist man für das Fahreignungs-Bewertungssystem Vorgemerkt. Im Grunde ist bis jetzt noch nicht "Viel Passiert" Jetzt heißt es aufpassen!! Der Besuch eines Fahreignungsseminares (FES) ist angebracht.

Ermahnung:

Jetzt erfolgt eine Ermahnung der Behörde mit dem Hinweis auf den  freiwilligen  Besuch eines FES. Jetzt gilt es zu handeln. Der Besuch des FES ist eigentlich jetzt notwendig. Dabei wird auch noch 1 Punkt abgebaut.

Verwarnung:

Jetzt erfolgt eine Verwarnung der Behörde mit dem Hinweis auf den freiwilligen  Besuch eines FES. Dabei wird allerdings kein Punkt mehr abgebaut. Jetzt ist es aber kurz vor knapp. Handeln Sie unverzüglich!

Entzug:

Ab jetzt gilt man als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges und die Fahrer-laubnis wird entzogen. Die Neuerteilung der Fahrelaubnis erfolgt frühestens nach 6 Monaten. Die Beibringung eines Gutachtens durch eine amtlich anerkannte Begut-achtungsstelle zur Fahreignung wird angeordnet!!

 

 

 

 

 

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