Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre.
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet, die des Führerscheins beträgt 15 Jahre . Es ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse notwendig und die Fahrerlaubnisklasse AM und L sind eingeschlossen.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des 17. bzw. 18. Lebensjahres absolviert werden. Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig.
Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule stellst Du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrer-laubnis bei Deiner zuständigen Behörde . Wie das geht und was Du dazu benötigst?
Siehe Antragstellung. Mit der Fahrausbildung können wir allerdings auch schon vorher begin-nen. Dazu ist aber ein Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule notwendig.
Unsere Aufgabe ist es nun, Dich sowohl theoretisch als auch praktisch, nach dem Rahmenplan der Fahrschüler-Ausbildungsordnung Theorie und Praxis auf das FAHREN im heutigen Straßenver-kehr vorzubereiten. Dazu stehen die modernsten Unterrichtsmaterialien und Fahrzeuge zur Ver-fügung. Während Deiner Ausbildung E R F Ä H R S T Du alles was notwendig ist um sicher ein Kraftfahrzeug zu führen. Und zum Beweis Deines Könnens:
Besondere Ausbildungsfahrten, auch Sonderfahrten oder Pflichtstunden genannt, sind die Fahrstunden, die am Ende der Ausbildung absolviert werden.
Siehe auch: Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
5 x Überland je 45 Minuten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
4 x Autobahn je 45 Minuten:
Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen ge-trennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegren-zung nicht unter 120 km/h)
3 x Nachtfahrt je 45 Minuten:
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
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