Der Führerschein:
Ist ein amtliches Dokument und ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen zur Überprüfung auszuhändigen.
Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
Führerscheine die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen.
Damit längere Wartefristen beim Umtausch vermieden werden, wurden die Fristen wie folgt festgelegt: Siehe Tabelle unten.
Ähnlich wie beim Personalausweis oder Reisepass. Beide Dokumente sind auch nur begrenzt gültig und müssen getauscht werden.
Die Fahrerlaubnis:
Ist die Genehmigung zum Führen eine bestimmten Kraftfahrzeuges , z.B. Klasse B (PKW) und wird nach Ausbildung und Prüfung erteilt.
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis Klassen AM, A1, A2, A, B, B96, BE und L bleibt nach dem Umtausch des Führerscheins erhalten!
Führerscheine ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998
Geburtsjahr |
Stichtag für Umtausch (gilt ab diesem Tag) |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine ausgestellt ab 01.01.1999
Geburtsjahr | Stichtag für Umtausch (gilt ab diesem Tag) |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Umtauschkosten ca. € 25,00. Benötigt wird ein biometrisches Passfoto, der alte Führerschein, Personalausweis oder Pass. Bei einem Wohnortwechsel einen soge-nannten "Karteikartenauszug" der erstaustellenden Fahrerlaubnisbehörde.
WICHTIG: Es erfolgt keine Eignungsüberprüfung. Nur Tausch. Dies gilt nur für die o. g. Klassen.
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