BEGLEITETES FAHREN BF17

Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17; auch Führerschein mit 17 ge-nannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein "Laienfahrlehrer", sondern lediglich Ansprech-partner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

ACHTUNG: 

Begleitetes Fahren gilt nur in Deutschland und Österreich.

Die Klasse AM darf nach bestandener Prüfung Klasse B auch alleine gefahren werden.

 

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein, 
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet) und
  • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Quelle: BMVIweisen.

Druckversion | Sitemap
© / All Rights Reserved: Maier Fahrschulen 2021 Unsere Webseite nutzt Cookies. Sie bestätigen Ihr Einverständnis durch die Nutzung. Siehe Datenschutz. Sollten Sie nicht einverstanden sein, nutzen Sie unsere Seite bitte nicht mehr! Our website uses cookies. With using this website you confirm your consent. View Data Protection. Please don't use our website if you can't agree!

Anrufen

E-Mail

Anfahrt