Der Führerschein:
Ist ein amtliches Dokument und ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen zur Überprüfung auszuhändigen.
Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
Führerscheine die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen.
Ähnlich wie beim Personalausweis oder Reisepass. Beide Dokumente sind auch nur begrenzt gültig und müssen getauscht werden.
Die Fahrerlaubnis:
Ist die Genehmigung zum Führen eine bestimmten Kraftfahrzeuges , z.B. Klasse B (PKW) und wird nach Ausbildung und Prüfung erteilt.
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis Klassen AM, A1, A2, A, B, B96, BE und L bleibt nach dem Umtausch des Führerscheins erhalten!
Umtauschkosten ca. € 25,00. Benötigt wird ein biometrisches Passfoto, der alte Führerschein, Personalausweis oder Pass.
WICHTIG: Es erfolgt keine Eignungsüberprüfung. Nur Tausch.
Dies gilt nur für die o. g. Klassen.
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