Hier hat der Gesetzgeber gewisse Regeln aufgestellt:
- Ärztliche Untersuchung durch einen Arzt mit verkehrsmedizinische Qualifikation. Dies darf nicht der behandelnde Arzt sein.
- Je nach Erkrankung ist die einzelne Fachrichtung des Arztes vorge-schrieben, z. B. Neurologe, Orthopäde ... .
- Meldung der Erkrankung an die Fahrerlaubnis-Behörde. Die beauftragt den TÜV zur Abnahme der Eignungsüberprüfung (bei vorhandener
Fahr-erlaubnis)
- Im Verlauf der Ausbildung oder Umschulung ist dann eine so genannte Eignungsüberprüfung durch einen spezialisierten TÜV-Prüfer erforder-lich. Hierbei wird überprüft,
ob Sie das Fahrzeug mit den Umrüstungen sicher beherrschen und es wird festgelegt, welche Umrüstungen oder Auflagen Sie für das Fahren bekommen.
- Abgabe des Gutachtens bei der Behörde, durch die dann ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Die Umrüstungen und Beschränkungen sind dann in Form
von Schlüsselzahlen eingetragen.
ACHTUNG:
Das Fahren ohne Überprüfung oder das Nichteinhalten der Auflagen, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen!!
Behinderten-Ausbildung bei Maier Fahrschulen
Vor über 30 Jahren haben wir uns auch auf die Ausbildung und Umschulung von Menschen mit Handicap spezialisiert. Bei Einschränkungen im Bewe-gungsapparat muss nicht
unbedingt auf das "Autofahren" verzichtet werden. Ob diese körperlichen Einschränkungen nun von Geburt an vorhanden sind, erst nachträglich durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall entstanden
sind, ist es im Allgemeinen trotzdem möglich, ein Kraftfahrzeug mit den not-wendigen Anpassungen zu führen. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie über die Vorgehensweise aufklären.
In unserer Fahrschule in Stuttgart steht ein Spezialfahrzeug für die Behinderten-Ausbildung mit folgenden Umrüstungen zur Verfügung:
- Handgas- und Bremse
- Gaspedal links
- Drehknopf mit und ohne Fernbedienung
- Pedalverlängerungen mit Plattform für die Füße.
- Pedalerhöhung
- Sitzanpassung
Wir rüsten auch Fahrzeuge um und beraten Sie dazu gerne.