Neue Regelungen für die Zweiradklassen ab 19.01.2013 |
Zur Klasse A1 Wer den Führerschein der Klasse A1 vor dem 19.01.2013 erwirbt, benötigt danach nur noch eine praktische Prüfung für den Aufstieg in die Klasse A2 (A begrenzt, ab 18 Jah-ren) Zur Klasse A2 Wer ab dem 19.01.2013 den Führerschein der Klasse A2 (vorher A begrenzt) erwirbt, darf generell nur die für diese Klassen erlaubten Kraftfahrzeuge führen. Die automa-tische Aufhebung der Begrenzug nach 2 Jahren entfällt. Um Fahrzuege der Klasse A (vorher A unbegrenzt) führen zu dürfen, ist dann eine erneute praktische Prüfung notwendig. Zur Klasse A Ab 24 Jahren ist ein Direkterwerb möglich. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A ab dem 20. Lebensjahr erworben werden. Das bedeutet für Sie Wer bis 19.01.2013 den Führerschein der Klasse A1 erwirbt, benötigt dann nur noch eine praktische Prüfung für die Klasse A2 Wer bis 19.01.2013 den Führerschein der Klasse A begrenzt erwirbt, kann nach 2 Jah-ren Kraftfahrzeuge der Klasse A unbegrenzt - ohne zusätzliche Fahrprüfung - führen. Also Zögern Sie nicht und nutzen Sie in 2012 die Vorteile der alten Führerscheinregelungen. |


