Fahrausbildung |
Vor über 20 Jahren haben wir uns auf die Ausbildung und die Umschulung von Menschen mit Bewegungseinschränkung spezialisiert. Wir können auf unserem Spezialfahrzeug die Ausbildung bei nahezu jeder Mobilitätseinschränkung realisieren. In Zusammenarbeit mit den uns angeschlossenen oder Ihren Ärzten erstellen wir einen auf Sie zugeschnittenen Ausbildungsplan und bereiten Sie optimal auf die Teilnahme am Straßenverkehr vor. Und wenn Sie Ihre theoretische Ausbildung bei Ihnen vor Ort absolvieren möchten, so sind wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Fahrschule gerne behilflich. |
Umschulung |
Sie sind schon im Besitz einer Fahrerlaubnis? Wir trainieren mit Ihnen auf unserem Fahrzeug die Handhabung der notwendigen Umrüstungen und begleiten Sie zu Ihrer Fahr-probe und Auflagenfestsetzung beim TÜV-Süd. |
In der Reha |
Sie sind in der Reha? Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, dass wir die Um-schulung bei Ihnen Vorort durchführen. Nach erfolgreicher Umschulung tauschen Sie dann nur noch die Fahrerlaubnis bei Ihrer Behörde um. Sprechen Sie mit uns oder Ihrer Klinik. |
Ärzte |
Hier erhalten Sie die Adressen von Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Eine Liste können Sie auch bei der Landesärztekammer anfordern. |
Beratung |
Unsere Beratungstätigkeit umfasst die folgenden Gebiete: Denn Ihre Mobilität liegt uns am Herzen!! |
Formulare/Anträge |
Durch klicken gelangen Sie zu den einzelnen Anträgen oder zu den Formularen |
Nützliche Links |
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Es gibt aber auch Vorschriften
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Durch klicken auf die einzelenen §§ erhalten Sie den Gesetzestext. Straßenverkehrsordnung (StVO)Fahrerlaubnis-Verordung (FEV)§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis Anlage 4 Eignung und bedingte Eignung Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis Strafgesetzbuch (StGB) |