Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur
Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Stapler (Gabelstapler) und andere
Flurförderzeuge.
Führerschein Klasse L
Mindesalter: 16 Jahre
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundunterricht 2 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff Klasse
L
Keine praktische
Ausbildung vorgeschrieben! zum Preis
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